Kleben auf lackiertem Holz
Geklebte Fenster und Türen haben eine ganze Reihe von Vorteilen, welche sich auf die Herstellung, die Gestaltungsmöglichkeiten, die Lebensdauer und die Sicherheit auswirken. Die gleichmäßige, flächige Lastabtragung bei geklebten Verglasungssystemen fängt nicht nur Windlasten sehr viel besser auf als konventionelle Fertigungsvarianten – auch Einbrecher tun sich ungleich schwerer, die Fenster oder Türen zu überwinden. Allerdings mussten bisher die zu beklebenden Bereiche nach dem Lackieren durch Fräsen wieder vom Lack befreit werden, um geltenden Richtlinien zu entsprechen. Diesen Schritt kann sich der Verarbeiter nun sparen.
Rechtssicherheit duch Zertifizierung
Inzwischen ist das Kleben auf lackiertem Holz mit der neuen ift-Richtlinie VE-08/4 einheitlich geregelt. Sie definiert erstmals das Zusammenspiel von Standardlackuntergründen mit der funktionsrelevanten Verklebung als System. Damit wurde eine Lücke in der Zertifizierung von Holz- und Holz-Aluminiumfenstern geschlossen. Der neue, ergänzende Teil 5 der ift-Richtlinie VE-08/4 „Beurteilungsgrundlagen für geklebte Verglasungssysteme“ lässt auf der Basis einfacher Vorversuche eine repräsentative Auswahl von mindestens drei Klebesystemen – bestehend aus Holzart, Oberflächenbeschichtung und Klebstoff/Klebeband sowie Glas – zu und ermöglicht dem Verarbeiter damit die eigenverantwortliche Übertragung auf weitere Klebesysteme.
Erster Klebstoff seiner Art für den Fensterbau
Mit OTTOCOLL® S 81 bietet OTTO als erster Hersteller einen Klebstoff, der für die Klebung von Fenstern und Türen auf lackiertem Holz geprüft und nach der VE-08/4 zertifiziert wurde. Zusätzlich kann OTTOCOLL® S 81 mit der Einordnung in die Klassen RC2 (Einbruchhemmung für den normalen Privatbedarf) und RC3 (Einbruchhemmung für den gehobenen Privatbedarf) punkten. Die einbruchhemmende Wirkung der Klebung wurde durch verschiedene Prüfinstitute eindrucksvoll bestätigt.