Schulungspflicht zur Verarbeitung von Diisocyanaten
Eine sichere Zukunft für Polyuretan-Produkte: Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung von PU-Schäumen und PU-Klebstoffen eine angemessene Schulung erfolgen. Zusammen mit den Mitgliedern des Verbands der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) setzen wir uns für eine sichere Verwendung von PU-Produkten ein.
Online-Schulungsangebot
Unter folgendem Link finden Sie ein Trainingskonzept zur Umsetzung der geforderten Schulung, welches der Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie FEICA zur Verfügung stellt.
Um vom kostenlosen Unterricht zu profitieren, verwenden Sie den OTTO Code FEICA_21_N7 oder FEICA_21_N12.
Passende Schulung für Bau-Kunden Passende Schulung für Industrie-Kunden
REACH-Beschluss vom 04. August 2020
Am 04. August 2020 wurde eine neue Beschränkungsregelung für Diisocyanate mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% beschlossen. Das Ziel ist es, mögliche durch Diisocyanate verursachten Haut- und Atemwegssensibilisierungen durch Sicherheitsschulungen zu verhinden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was bedeutet das für Sie und Ihre Mitarbeiter?
- Schulung im sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten Ihrer Mitarbeiter bis zum 24. August 2023
- Fachhändler: Weitergabe der Informationen an Verarbeiter von betroffenen PU-Produkten
- Verarbeiter: Müssen vom Arbeitgeber geschult werden.
-
Schulung über geschultes Personal oder online über FEICA
-
Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden
-
- Schulung für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von > 0,1%
- Dokumentierter Nachweis der Teilnahme an einer Schulung, einschießlich erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung ist zwingend erforderlich
- Keine Schulungsnachweispflicht beim Kauf oder Verkauf der Produkte
Weitere Informationen können Sie auch unserem Flyer entnehmen.