Alle Infos zum Hinweisgebersystem
Mit dem digitalen Hinweisgebersystem bieten wir Hinweisgebern die Möglichkeit, sicher und geschützt Meldungen über Gesetzes- und Regelverstöße bei und durch OTTO abzugeben, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
Warum soll ich eine Meldung abgeben?
Durch einen Hinweis können Fehlverhalten und Compliance-Verstöße frühzeitig entdeckt, aufgeklärt oder verhindert werden, bevor es zu schwerwiegenden Folgen kommt. Für bereits erfolgte oder seit längerem anhaltende Verstöße können umfangreiche Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden. Dadurch helfen Sie mit, den nachhaltigen Erfolg und das Fortbestehen von OTTO zu sichern.
Wie kann ich eine Meldung abgeben?
Das geht schriftlich über unser digitales Hinweisgebersystem. Auf Wunsch können Meldungen auch persönlich nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
Alle Meldungen an OTTO werden auf der Basis der Grundsätze von Vertrauen, Unparteilichkeit und Schutz der personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und Hinweisgeber entgegengenommen und bearbeitet.
Was muss ich bei der Abgabe beachten?
Um OTTO bei der Bearbeitung einer Meldung bestmöglich zu unterstützen, sollten bereits bei der Abgabe nachfolgende Punkte beachtet werden:
- Die Meldung so konkret wie möglich formulieren
- Die W-Fragen „WER, WAS, WANN, WO, WARUM“ berücksichtigen
- Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz beachten – nur tatsächlich relevante und notwendige Informationen in die Meldung schreiben
⇒ So wenig wie möglich, soviel wie nötig!
Selbst die kleinste Meldung kann relevant sein!
Wer in nachvollziehbarem Glauben handelt, das Richtige zu tun, kann dies weder vorgeworfen werden, noch kann ein Melder für eine irrelevante Meldung belangt werden.
ABER: wissentliche Falschmeldungen und Missbrauch des Hinweisgebersystems hat Konsequenzen!
OTTO duldet keinen Missbrauch, Denunziantentum oder eine Misstrauenskultur!
HIER GEHT’S ZUM DIGITALEN OTTO HINWEISGEBERSYSTEM